Amazon Instant Video, Spotify & Co. –
Streaming-Dienste für Musik und Filme werden immer beliebter. So hörten laut dem IT-Branchenverband Bitkom im letzten Jahr sechs Millionen Deutsche Musik per Online-Streaming. Doch die Nutzungsbedingungen solcher Dienste sind nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) in großen Teilen rechtswidrig. Zudem ist das Impressum oft unvollständig und die gesetzliche vorgeschriebene Beschriftung des Bestellvorgangs ist mangelhaft.
Die Verbraucherschützer haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) und Webseiten von 14 Streaming-Diensten unter die Lupe genommen, unter anderem von
Amazon, Sky, Spotify und Watchever. Das Ergebnis des Checks: Es wurden 20 Abmahnungen versandt.
So beanstandeten die Verbraucherschützer fast 130 AGB-Klauseln, darunter allein 30 Klauseln beim
Internet-Dienst rdio, 25 Klauseln bei Spotify und 18 bei Napster. So behalten sich zum Beispiel viele Anbieter vor, die Vertragsinhalte und Preise einseitig zu ändern und den Dienst zu sperren oder zu kündigen.
Nach Ansicht der Verbraucherzentralen sind auch die Datenschutzbestimmungen bei vielen Diensten rechtswidrig: So können etwa die Daten der Nutzer nach Ermessen des
Online-Dienstes an Dritte weitergebeben werden, zum Beispiel an
soziale Netzwerke wie
Facebook.
Auch die Länge der Vertragsbedingungen sind nach Ansicht der Verbraucherschützer unzumutbar: So sind die Vertragsbedingungen bei Napster ganze 19 Seiten lang. Bei rdio muss der Nutzer auf einem
Smartphone ganze 100 Mal scrollen, wenn er alle Klauseln lesen möchte.
Acht der getesteten Dienste machen keine oder nur unvollständige Angaben zum Impressum. Bein Anmelden bei neun Diensten fehlt entweder die gesetzlich vorgeschriebene Beschriftung des Bestellvorgangs, etwa mit der Beschriftung „Zahlungspflichtig bestellen“, oder es fehlen relevante Angaben zu den Kosten nach Ablauf der Testphase.
Die meisten Streaming-Dienste sind den Abmahnungen der Verbraucherschützer nachgekommen. Einige Dienste wie Amazon und Watchever haben keine vollständige Unterlassungserklärung abgegeben. Die Verbraucherzentralen prüfen nun eine Klage.
Eine Liste aller abgemahnten Dienste und der jeweiligen Beanstandungen gibt es als
PDF-Datei auf der Webseite des Vebraucherzentrale Bundesverbands.