Große Pläne

GAIA-X soll zur Europa-Cloud werden

von - 13.01.2020
Cloud-Computing-Symbolbild
Foto: Vadim Pasichnyk / shutterstock.com
Die EU will mit GAIA-X eine eigene Cloud auf den Weg bringen. Europa soll damit ein eigenes Datenökosystem bekommen und digital unabhängiger werden. Allerdings ist das Projekt hoch umstritten.
Das Konzept von GAIA-X
GAIA-X-Infrastruktur: Dezentral verteilte Edge- und Cloud-Anbieter sollen die Knoten innerhalb von GAIA-X bilden.
(Quelle: BMWi „Das Projekt GAIA-X“)
Europa-Cloud: Bislang ist es nur ein Konzept: Auf 56 Seiten präsentieren das Bundeswirtschafts- und das Bundesforschungsministerium ihre Vorstellung davon, wie eine sichere und vernetzte Dateninfrastruktur für Europa geschaffen werden könnte. Der vorläufige Projektname dafür: GAIA-X. Das Projekt soll als „Wiege eines offenen und transparenten digitalen ­Ökosystems dienen“, erklärt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Das BMWi hatte GAIA-X beim Digital-Gipfel Ende Oktober in Dortmund vorgestellt.
Vieles spricht dafür, dass eine stärkere „digitale Souveränität“ Europas grundsätzlich sinnvoll ist. Schließlich brauchen Unternehmen und Behörden eine sichere und zuverlässige Cloud-Umgebung, weil mit der digitalen Transformation immer mehr Daten in die Wolke wandern.
Experten halten eine europäische Cloud unter politischen wie auch rechtlichen ­Gesichtspunkten für sinnvoll. Sie würde die Abhängigkeit von den großen US-amerikanischen Public-Cloud-Anbietern, den Hyperscalern, verringern. Amazon, Microsoft, Google und IBM dominieren den Cloud-Markt und haben einen großen Vorsprung. Das zeigt etwa die Studie „Public Cloud - Solutions & Services 2019“ des Technologie-Marktforschungs- und Beratungsunternehmens ISG.
Peter Altmaier
Peter Altmaier
Bundesminister für Wirtschaft und Energie
www.bmwi.de
Foto: BMWi
„Diese Infrastruktur wird dazu beitragen, dass wir unsere digitale Souveränität wiederherstellen.“
Europäische Alternativen bieten keine vergleichbare Marktkapitalisierung, Skalierbarkeit und Anwendungsbreite, kon­statieren die Autoren in der Broschüre „Das Projekt GAIA-X“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Digitale-Welt/das-projekt-gaia-x.pdf). GAIA-X soll die Rahmenbedingungen für eine europäische Cloud schaffen und die Spielregeln festlegen. Profitieren sollen nicht zuletzt Unternehmen aus Industrie 4.0, Finanzwirtschaft und Gesundheitswesen, aber auch die öffentliche Verwaltung und die Wissenschaft. Noch aber ist vieles sehr vage. Im Folgenden die wichtigsten bislang bekannten Fakten:

Das Konzept

GAIA-X soll eine leistungsfähige, sichere und vertrauenswürdige Dateninfrastruktur für Europa schaffen. „Wir müssen ­unsere strategische Handlungsfähigkeit erhalten, um auf Dauer digital frei und selbstbestimmt agieren zu können. Wir müssen dafür auch im Bereich der Daten digital souverän sein“, postuliert die ­Broschüre. Am Konzept von GAIA-X mitgearbeitet haben Verbände, Unternehmen und Ministerien. Die Broschüre listet knapp 100 Personen auf, darunter den Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, und die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek. Verschiedene Arbeitsgruppen beschäftigen sich im Rahmen des Projekts mit Schwerpunktthemen wie „Software & Technologie“ oder „Zertifizierung & ­Lizenzierung“. Dezentrale Infrastrukturdienste, also Hosting-Anbieter und Rechenzentren, insbesondere Cloud- und Edge-Instanzen, sollen zu einem homogenen ­System verknüpft werden. Das soll die Skalierungsfähigkeit und die Wettbewerbsposition europäischer Cloud-Anbieter stärken. Die Kunden von Cloud-Dienstleistungen, vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, sollen eine Alternative zu den großen Public-Cloud-Anbietern erhalten.
Und das soll GAIA-X leisten: eine Referenzarchitektur für die vernetzte Dateninfrastruktur erarbeiten, Standards definieren, Kriterien für Zertifizierungen und Gütesiegel vorgeben, Regeln festlegen (Teilnahmebedingungen und Datenverträge formulieren und die Teilnehmer zertifizieren) und den Betrieb koordinieren.
US-CLOUD Act
Der US CLOUD Act regelt den rechtmäßigen Umgang mit Daten, die von US-amerikanischen Internetfirmen außerhalb der USA gespeichert werden. Der US-Kongress hatte das Gesetz im März 2018 verabschiedet. Das Akronym CLOUD steht für „Clarifying Lawful Overseas Use of Data“. Der CLOUD Act verpflichtet US-Unternehmen, Daten im Rahmen einer Strafverfolgung herauszugeben, die auf ­ihren Servern liegen, auch dann, wenn sich diese Server im Ausland befinden. Unternehmen, die dem Geltungsbereich des CLOUD Act unterliegen, sind nicht verpflichtet, Betroffene zu informieren, wenn sie deren Daten an US-Behörden übergeben. Rechtsexperten sehen deshalb einen Konflikt zwischen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem CLOUD Act.
Verwandte Themen