Neues EU-Gesetz

Was Unternehmen über die NIS-2-Richtlinie wissen müssen

Quelle: Foto: stable diffusion
08.08.2024
Die NIS-2-Richtlinie soll die Cyberresilienz von Unternehmen stärken. Sie betrifft nun auch KMU, die selbst feststellen müssen, ob sie den Anforderungen der NIS-2 entsprechen. TÜVIT bietet einen Betroffenheitscheck an, der bei dieser Einschätzung unterstützen soll.
Die Europäische Union hat die Einführung der neuen IT-Sicherheitsrichtlinie NIS-2 beschlossen, um die Cyberresilienz wesentlicher und wichtiger Unternehmen in den Mitgliedsstaaten zu stärken. Die neue EU-Richtlinie trat am 16. Januar 2023 in Kraft. Spätestens bis zum 17. Oktober 2024 ist sie ohne Übergangsfristen von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht zu überführen. Dann müssen deutlich mehr Unternehmen die Vorgaben erfüllen, als die der Vorgängerrichtlinie NIS-1 aus dem Jahr 2016 - auch Kleine und Mittlere. Die Herausforderung besteht darin, dass Unternehmen selbst feststellen müssen, ob sie in den Geltungsbereich der NIS-2 fallen. TÜVIT, ein Tochterunternehmen der TÜV NORD GROUP, bietet ab sofort einen Betroffenheitscheck an, der Unternehmen dabei unterstützt, festzustellen, ob sie von den Anforderungen dieser neuen EU-Richtlinie betroffen sind.
NIS-2 gilt für Firmen ab 50 Mitarbeitenden und 10 Millionen Euro Umsatz in 18 festgelegten Sektoren. Entscheidend dafür, ob ein Unternehmen von der Richtlinie betroffen ist, sind die beiden Kriterien Unternehmensgröße und Unternehmenssektor. Darüber hinaus gibt es einige Sonderfälle.
Mit dem Betroffenheits-Check von TÜVIT können Unternehmen prüfen, ob die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie für sie in Zukunft verpflichtend sind. Der Check enthält Angaben dazu, welche Anforderungen wie und von wem umzusetzen sind. Nutzerinnen werden durch den Verzweigungstest geführt, klicken ihre zutreffenden Angaben an und erhalten abschließend ein unverbindliches Ergebnis. Die Nutzung des NIS-2 Betroffenheits-Checks erfolgt auf eigenes Risiko. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen. Jegliche Handlungen, die auf den Inhalten und Aussagen des NIS-2 Betroffenheits-Checks basieren, liegen in der Verantwortung der Nutzerinnen. Die bereitgestellten Informationen in diesem NIS-2 Betroffenheits-Check dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine rechtliche oder sonstige Beratung dar. Durch die Nutzung des NIS-2 Betroffenheits-Checks erklären sich die Nutzerinnen mit diesen Bedingungen einverstanden. Der NIS2-Betroffenheitscheck steht kostenlos unter NIS-2 Quick-Check zur Verfügung.
Die Einführung von NIS2 erweitert die Verantwortung für die Abwehr von Cyberbedrohungen bis in den Mittelstand und macht die Einhaltung von Cybersecurity-Vorgaben zur Geschäftsleitungsaufgabe. Die Nichteinhaltung dieser Vorgaben kann zu erheblichen Bußgeldern führen und sogar die persönliche Haftung der Geschäftsleiter nach sich ziehen. Schätzungen gehen davon aus, dass zwischen 25.000 und 40.000 Unternehmen in Deutschland von der NIS2-Richtlinie betroffen sein werden. Darunter nicht nur Betreiberinnen bekannter Kritischer Infrastrukturen (KRITIS), sondern auch Unternehmen aus verschiedenen Branchen.

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