Sicherheit

Kabinett für besseren Schutz der Privatsphäre

Quelle: Foto: Bundesamt für Wirtschaft und Technologie
14.08.2013
Mit einem Acht-Punkte-Plan will die Bundesregierung künftig für einen besseren Schutz der Privatsphäre sorgen. Ob die Regelungen allerdings Wirkung zeigen, ist zweifelhaft.
Genau acht Punkte fasst das Papier (PDF), das vom Bundeskabinett heute abgesegnet wurde. Es soll künftig einen besseren Schutz der Privatsphäre gewährleisten. Der wichtigste Punkt betrifft die Aufhebung von Verwaltungsvereinbarungen mit den USA, Großbritannien und Frankreich aus dem Jahr 1968/1969. Sie erlaubte den ehemaligen Besatzungsmächten, „im Interesse der Sicherheit ihrer in Deutschland stationierten Streitkräfte einen Eingriff in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis“ vorzunehmen, wenn sie ihn für erforderlich hielten. Zwar lief ein solcher Eingriff zumindest offiziell stets über das Bundesamt für Verfassungsschutz oder den Bundesnachrichtendienst, doch die Behörden hierzulande konnten den Vorgang nur abnicken.
Die weiter beschlossenen Punkte sind dann eher weicher Natur und betrifft etwa Gespräche auf Expertenebene mit den USA über eventuelle Abschöpfungen von Daten in Deutschland, eine Vereinbarung zum Datenschutz, eine europäische Datenschutzgrundverordnung sowie gemeinsame Standards für Nachrichtendienste. Zudem hat das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Arbeitseinheit „NSA-Überwachung“ eingesetzt. Über deren Ergebnisse sollen die Verfassungsschützer dem Parlamentarischen Kontrollgremium berichten.

Fazit

Die Maßnahmen des Kabinetts dürften wenig greifbare Ergebnisse erzielen. Bei der Arbeitseinheit „NSA-Überwachung“ drängt sich der Gedanke auf, dass hier die Überwachten den Überwacher überwachen sollen.

Autor(in)

Das könnte sie auch interessieren
KI-gestützt
BlueVoyant stellt innovative Cyber Defense Plattform vor
Nutanix
Finanzdienstleister setzen künftig vermehrt auf Hybrid Multicloud
Cybercrime
Meta in Australien am Pranger
Swisscom
Swisscom lanciert neue Cloud Security Services
Mehr News?
Besuchen Sie unsere Seite ...
https://www.com-magazin.de
nach oben