Die EU-Kommission habe im Laufe des Verfahrens gegen die slowakische Telekom Material gesammelt, das über das Verhältnis der slowakischen Tochter zum Mutterkonzern Aufschluss gebe und geeignet sei, zu beurteilen, ob die Deutsche Telekom an den Aktivitäten des slowakischen Konzerns beteiligt war. Dass die Kommission das Verfahren einleite, bedeute nicht, dass sie Beweise für Zuwiderhandlungen der deutschen Telekom habe, sondern nur, dass man die Sache vorrangig behandle, heißt es in einer
Mitteilung der Kommission.
Rechtsgrundlage für die Einleitung des Verfahrens seien die EU-Kartell- und Durchführungsverordnung. Mit der Übernahme der Sache durch die EU entfalle die Zuständigkeit der Kartellbehörden der Mitgliedsstaaten.